Hinweise für Schwinger und Kampfrichter

Allgemeines

Die Abwicklung des Schwingfestes richtet sich nach dem technischen Regulativ des ESV. Von allen Teilnehmern wird korrektes und anständiges Verhalten erwartet.

Bekleidung Schwinger

Sennenschwinger tragen ein typisches Sennenhemd und eine dunkle Hose. Turnerschwinger ein weisses Leibchen mit kurzen Ärmeln und lange, weisse Hosen. Leichtathleten-Hosen und Leibchen sind nicht gestattet. Die Bekleidung muss zweckmässig, sauber und frei von Werbeaufschriften sein.

Bekleidung Kampfrichter

Kampfrichter tragen dunkle Hosen, weisses Hemd und ein Sennechuteli. Die Bekleidung ist frei von Werbeaufschriften.

Antreten

Die Sitzung des Kampfgerichts findet um 06.45 Uhr in der Aula Kreisschule statt. Pünktlichkeit zum Anschwingen um 07.30 Uhr wird von jedem Schwinger und Kampfrichter erwartet.

Festkarte

Die Abgabe der Festkarte erfolgt am Festtag durch den jeweiligen Kantonalen Technischen Leiter.

Rangverkündigung

Die Rangverkündigung soll in einem würdigen Rahmen durchgeführt werden. Die Schwinger werden gebeten, zur Rangverkündigung pünktlich und in entsprechender werbefreier Kleidung, Sennenschwinger im Sennechuteli, Turnerschwinger in langer weisser Hose und weissem Leibchen mit kurzen Ärmeln und mit dem Turnerband anzutreten. Alle Schwinger, die zu Kranzehren kommen, marschieren gemeinsam zur Rangverkündigung auf. Die Teilnehmer werden ersucht, diese Richtlinien einzuhalten.

Ehrengabe

Es ist Pflicht und Ehrensache, die Ehrengaben den Gabenspendern umgehend zu verdanken. Die Schwinger sind verpflichtet, eingravierte Gaben, die sie erhalten haben, weder zu verkaufen, zu tauschen noch zu verschenken.

Abmeldungen

Abmeldungen sind schriftlich oder telefonisch bis spätestens Freitagabend, 4. Juli 2025 dem amtierenden Kantonal Technischen Leiter mitzuteilen. In dringenden Fällen dem Technischen Leiter ISV:

Stefan Muff

Riedhof 2, 6222 Gunzwil

Mobile 079 244 35 14

E-Mail: smuffwey@bluewin.ch