Hinweise für Schwinger und Kampfrichter
Allgemeines
Die Abwicklung des Schwingfestes richtet sich nach dem technischen Regulativ des ESV. Von allen Teilnehmern wird korrektes und anständiges Verhalten erwartet.
Bekleidung Schwinger
Sennenschwinger tragen ein typisches Sennenhemd und eine dunkle Hose. Turnerschwinger ein weisses Leibchen mit kurzen Ärmeln und lange, weisse Hosen. Leichtathleten-Hosen und Leibchen sind nicht gestattet. Die Bekleidung muss zweckmässig, sauber und frei von Werbeaufschriften sein.
Bekleidung Kampfrichter
Kampfrichter tragen dunkle Hosen, weisses Hemd und ein Sennechuteli. Die Bekleidung ist frei von Werbeaufschriften.
Antreten
Die Sitzung des Kampfgerichts findet um 06.45 Uhr in der Aula Kreisschule statt. Pünktlichkeit zum Anschwingen um 07.30 Uhr wird von jedem Schwinger und Kampfrichter erwartet.
Festkarte
Die Abgabe der Festkarte erfolgt am Festtag durch den jeweiligen Kantonalen Technischen Leiter.
Rangverkündigung
Die Rangverkündigung soll in einem würdigen Rahmen durchgeführt werden. Die Schwinger werden gebeten, zur Rangverkündigung pünktlich und in entsprechender werbefreier Kleidung, Sennenschwinger im Sennechuteli, Turnerschwinger in langer weisser Hose und weissem Leibchen mit kurzen Ärmeln und mit dem Turnerband anzutreten. Alle Schwinger, die zu Kranzehren kommen, marschieren gemeinsam zur Rangverkündigung auf. Die Teilnehmer werden ersucht, diese Richtlinien einzuhalten.
Ehrengabe
Es ist Pflicht und Ehrensache, die Ehrengaben den Gabenspendern umgehend zu verdanken. Die Schwinger sind verpflichtet, eingravierte Gaben, die sie erhalten haben, weder zu verkaufen, zu tauschen noch zu verschenken.
Abmeldungen
Abmeldungen sind schriftlich oder telefonisch bis spätestens Freitagabend, 4. Juli 2025 dem amtierenden Kantonal Technischen Leiter mitzuteilen. In dringenden Fällen dem Technischen Leiter ISV:
Stefan Muff
Riedhof 2, 6222 Gunzwil
Mobile 079 244 35 14
E-Mail: smuffwey@bluewin.ch